>
> Somit gehe ich davon aus, daß Microsoft den Kaufpreis erstatten muß.
> Deshalb ist es auch unabhängig davon, wo der Krempel gekauft wurde. Wobei
> ich natürlich eingestehen muß, daß die Sache an sich schon komisch ist.
Schau mal in die c't Ausgabe 6/99 (glaube ich ansonste +- 1). Da ist von
einem Juristen der Fall Microsoft und Lizenzen ziemlich ausführlich
behandelt worden.
bis denne ulf