Nein.=20
Herr K=F6nig (Rechtsanwalt in Frankfurt - c`t irgendwann) hat die Sache
mal umfangreich beleuchtet: der Kaufvertrag ist zwischen dem H=E4ndler un=
d
dem K=E4ufer zustandegekommen; die Lizenzbedingungen von Microsoft bekomm=
t
der H=E4ndler in einer'dubiosen' Art untergejubelt - er mu=DF sie dem K=E4=
ufer
weiterreichen.
Rechte k=F6nnen nur dem H=E4ndler gegen=FCber geltend gemacht werden, wie
dieser sein Geld von ms wiederbekommt, ist seine Sache. Da d=FCrfte er
auch gewaltige Probleme haben.-
Michael K=F6nig meint, es fehlen Pr=E4zedenzf=E4lle dazu; prinzipiell ist
diese Art des Unterjubelns von Lizenzbedingungen 'nicht ganz nach den
Linien des Gesetzes'.
Andererseits kann man von einem 'minderbemittelten' Computerk=E4ufer (und
das sind wir wohl alle ;))) nicht erwarten, da=DF er den Vertrag versteht
(geschweige denn akzeptieren kann) - und damit w=E4re er ung=FCltig.
der letzte Absatz stammt nicht aus Herrn K=F6nigs Feder ...;)
cu - Udo.
--=20
Institut f=FCr Motorenbau Prof. Huber GmbH=20
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Udo.Walter@str.daimler-benz.com